Ein Nein ebnet den Weg für ein neues Gesetz mit Augenmass und mit sinnvoller Regulierung der Wolfsbestände. Mit der jetzt vorgesehenen Regelung kann man unliebsame, bedrohte Tiere töten, noch bevor sie Schaden anrichten.
Das missratene Jagdgesetz bringt wildlebende Tierarten noch stärker in Bedrängnis. Geschützte Tiere können abgeschossen werden, ohne dass sie je einen Schaden angerichtet haben.
Luchs und Wolf verhindern den übermässigen Verbiss des Jungwaldes durch Hirsch und Reh. Sie sichern als Teil des Ökosystems artenreiche und stabile Schutzwälder. Die Tiere verfrüht zu regulieren, schadet dem Wald und ist aus forstlicher Sicht deshalb kontraproduktiv.
Der Fischotter bleibt zwar vorerst geschützt, doch könnte der Bundesrat ihn jederzeit… ohne Mitsprache von Stimmvolk oder Parlament… auf die Regulierungsliste setzen. Angesichts der lauten und immer wieder aufflammenden Diskussionen rund um die «Schäden» welche Kormorane und andere fischfressende Vögel angeblich am Fischereiertrag anrichten, und angesichts der aktuellen erfreulichen Ausbreitung des Fischotters in Teilen der Schweiz ist es nur eine Frage der Zeit, bis Fischerei- und Fischzüchterkreise das neue Feindbild Fischotter entdecken.
Aufgrund der Debatten im Rahmen der Revision des vorliegenden Gesetzes ist anzunehmen, dass der Biber als eine der ersten Arten «gelistet» werden dürfte. Künftig dürften Biber allein auf Geheiss der Kantone und bereits auf Vorrat abgeschossen werden, also ohne dass sie je Schaden angerichtet hätten. Einfach nur weil es sie gibt! Probleme mit dem Biber sind heute durch präventive und technische Massnahmen lösbar. Bei einem Grossteil der Konflikte handelt es sich um Bagatellschäden. In wirklich problematischen Fällen gibt es bereits im heutigen Gesetz genügend Handlungsspielraum, um notfalls Biber wegzufangen.
Auch dem Graureiher droht das gleiche Schicksal… er könnte auf dem Verordnungsweg auf die Regulierungsliste kommen… der entsprechende politische Druck ist durchaus vorhanden.
Das auf der Roten Liste als potentiell gefährdet eingestufte Schneehuhn wird noch in drei Kantonen bejagt. Im Jahr 2019 mit 247 Exemplaren. Ein besonderes Lob verdient in diesem Zusammenhang die Tessiner Regierung. Sie hat 2019 die Jagd auf das Schneehuhn wegen dessen Gefährdung auch durch den Klimawandel verboten. Die Chance, die potentiell gefährdete Art im Jagdgesetz in der ganzen Schweiz zu schützen, wurde hingegen vom Eidgenössischen Parlament vertan.
Von den bedrohten Vogelarten wird der Waldschnepfe in der Schweiz am stärksten nachgestellt. Im letzten Jahr wurden 1819 Vögel in 7 Kantonen erlegt. Das revidierte Jagdgesetz würde die Jagd auf die bedrohte Art weiterhin zulassen. Eine weitere verpasste Chance, den Schutz einer gefährdeten und noch jagdbaren Art zu verbessern.
Der Rückgang des Feldhasen ist augenscheinlich. Die Jagd spielt zwar nicht die Hauptrolle beim Bestandesrückgang, kann sich aber bei bereits geschwächten Beständen zusätzlich negativ auswirken.
…und um ihn geht es natürlich auch… wir haben aber heute schon die rechtlichen Grundlagen, um einzelne schadenstiftende geschützte Tiere zu entfernen oder gar deren Population zu regulieren, wenn nötig. Ein Nein schafft die Grundlage für eine sinnvolle Gesetzesrevision, welche den Umgang mit dem Wolf sachgerecht regelt, den Herdenschutz gegenüber der jetzigen Vorlage wirksam verbessert und den Schutz bedrohter Arten stärkt. Dafür stehe ich ein.
Das missratene Jagdgesetz bringt wildlebende Tierarten noch stärker in Bedrängnis. Geschützte Tiere können abgeschossen werden, ohne dass sie je einen Schaden angerichtet haben.
Guido Leutenegger